Ausbilder-Fortbildungen in der Luftsicherheit
Seit dem 1. Januar 2025 sind Ausbilderinnen und Ausbilder im Bereich der Luftsicherheit verpflichtet, jährlich eine Fortbildung gemäß § 22 Luftsicherheits‑Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) zu absolvieren.
Diese Fortbildungen dienen der Aktualisierung fachlicher, rechtlicher und didaktischer Kenntnisse und können – je nach Format – in Präsenz oder teilweise auch als Online‑Seminar durchgeführt werden.

Luftsicherheitsrelevante Qualifikationen:
- Ausbilderin in der Luftsicherheit
- Business‑Trainerin (BDVT‑Berufsverband, TAM‑Akademie)
- Trainerin der Erwachsenenbildung (Richtlinien TÜV Nord)
Behördliche Zulassungen:
- Behördlich zugelassene Ausbilderin der Freien Hansestadt Bremen
(Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation – Luftsicherheitsbehörde), Zulassungsnummer: HB‑01‑0021, zugelassene Personengruppen: 11.2.2, 11.2.4, 11.2.5, 11.2.6, 11.2.7, 11.2.3.5, 11.2.3.10. - Behördlich zugelassene Ausbilderin des Luftfahrt‑Bundesamtes (LBA), Zulassungsnummer: LBA‑301, zugelassene Personengruppe: 11.2.3.9.
Ausbilderqualifizierung Luftsicherheit & Human Factors
Zeitvorgaben für die Ausbilder - Fortbildung
Die Fortbildungsanforderungen richten sich nach der jeweiligen Zertifizierung des Ausbilders und umfassen folgende Unterrichtseinheiten (UE):
Hier ein Auszug aus der LuftSiSchulV zur besseren Übersicht

Hinweis
Die Basisfortbildung (5 UE) muss nur einmal absolviert werden.
Alle weiteren Fortbildungen richten sich nach den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Personengruppe.
Unser Angebot
Hier stellen wir Ihnen unsere Fortbildungen für Ausbilder in der Luftsicherheit vor. Diese Seiten werden laufend aktualisiert. Sollten Sie dennoch einmal nicht das finden, was Sie suchen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen weiter.

Basisfortbildung
für Ausbilder:innen
(§ 22 LuftSiSchulV)
Jährliche Fortbildung zur Aktualisierung rechtlicher Grundlagen, Sicherheitslage, Didaktik und Human‑Factor‑Aspekten für Ausbilder:innen der Personengruppen 11.2.4, 11.2.5, 11.2.6, 11.2.7, 11.2.3.5, 11.2.3.9 und 11.2.3.10. und weitere
Honorar:
400,00 € (zzgl. MwSt.) als Online‑Seminar
590,00 € (zzgl. MwSt.) als Präsenzveranstaltung an meinem Standort in Bremen
590,00 € (zzgl. MwSt.) als Präsenzveranstaltung an meinem Standort in Frankfurt‑Eschborn, in der Regel in Verbindung mit weiteren Spezialmodulen, damit sich Anreise‑ und Organisationsaufwand rechnet – Details stimmen wir im Gespräch ab.
Inhouse‑Fortbildungen bei Ihnen vor Ort auf Anfrage (zzgl. Reise‑ und ggf. Zusatzaufwand)

Spezialmodul 11.2.5
für Ausbilder:innen
(§ 22 LuftSiSchulV)
Vertiefende Fortbildungen für Ausbilder:innen, die bereits eine Basisfortbildung absolviert haben und spezifische Personengruppen schulen.
Personengruppe: 11.2.5
Honorar:
250,00 € (zzgl. MwSt.) als Präsenzveranstaltung an meinem Standort in Bremen
250,00 € (zzgl. MwSt.) als Präsenzveranstaltung an meinem Standort in Frankfurt‑Eschborn, in der Regel in Verbindung mit dem Basismodul oder weiteren Spezialmodulen, damit sich Anreise‑ und Organisationsaufwand rechnet – Details stimmen wir im Gespräch ab.
Inhouse‑Fortbildungen bei Ihnen vor Ort auf Anfrage (zzgl. Reise‑ und ggf. Zusatzaufwand)

Weitere Spezialmodule 1
für Ausbilder:innen
(§ 22 LuftSiSchulV)
Vertiefende Fortbildungen für Ausbilder:innen, die bereits eine Basisfortbildung absolviert haben und spezifische Personengruppen schulen.
Mögliche Personengruppen (Auswahl): 11.2.6, 11.2.7, 11.2.3.9 und 11.2.3.10.
Honorar pro Personengruppe:
70,00 € (zzgl. MwSt.) als Online‑Seminar
150,00 € (zzgl. MwSt.) als Präsenzveranstaltung an meinem Standort in Bremen
150,00 € (zzgl. MwSt.) als Präsenzveranstaltung an meinem Standort in Frankfurt‑Eschborn, in der Regel in Verbindung mit dem Basismodul oder weiteren Spezialmodulen, damit sich Anreise‑ und Organisationsaufwand rechnet – Details stimmen wir im Gespräch ab.
Inhouse‑Fortbildungen bei Ihnen vor Ort auf Anfrage (zzgl. Reise‑ und ggf. Zusatzaufwand)

Weitere Spezialmodule 2
für Ausbilder:innen
(§ 22 LuftSiSchulV)
Vertiefende Fortbildungen für Ausbilder:innen, die bereits eine Basisfortbildung absolviert haben und spezifische Personengruppen schulen. Für Personengruppen, für die ich keine eigene behördliche Zulassung halte, arbeite ich mit ausgewählten externen Ausbilderkolleg:innen zusammen, damit die Schulung weiterhin den formalen Anforderungen entspricht.
Mögliche Personengruppen (Auswahl): 11.2.4, 11.2.3.5, 11.2.3.6, 11.2.3.7, 11.2.3.8, 11.2.3.11 sowie weitere auf Anfrage
Honorar pro Personengruppe:
Auf Anfrage – abhängig von Personengruppe, Format und Umfang.
Verfügen Sie als Ausbilder:in über Zertifizierungen für mehrere Personengruppen, kann im Rahmen meiner Fortbildungen – nach Genehmigung durch meine zuständige Luftsicherheitsbehörde – eine reduzierte Fortbildungsdauer möglich sein. Für die Personengruppe 11.2.3.9 ist eine Verkürzung allerdings ausgeschlossen. Wenn Sie möchten, prüfe ich für Sie gern, für welche Personengruppen eine zeitliche Reduktion im Rahmen meiner Fortbildungen in Frage kommt.
Sie möchten Basisfortbildung und mehrere Spezialmodule kombinieren? Gern schnüre ich für Sie ein passendes Kombipaket – mit abgestimmten Terminen und einem fairen Paketpreis, der zu Ihrem Fortbildungsbedarf und zur Größe Ihres Teams passt.




